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28. Juli 2026

KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab dem 2. August Pflicht wird – und was nicht

Am 2. August greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Was Creator, Selbstständige und Unternehmen jetzt bei KI-Bildern, -Videos und -Texten wirklich kennzeichnen müssen – klar erklärt.

Symbolbild zum EU AI Act: transparente KI-generierte Grafik mit leuchtendem C2PA-Wasserzeichen vor EU-Sternenkreis, Richterhammer und Justitia-Waage in Blau- und Goldtönen

Wenn du mit KI-Tools Bilder, Videos, Musik oder Texte erstellst, betrifft dich das hier direkt: Am 2. August treten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Ab dann müssen KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte in vielen Fällen gekennzeichnet werden. Um das Thema kursiert gerade viel Halbwissen – von „alles muss ein Wasserzeichen haben" bis „betrifft nur große Firmen". Beides stimmt so nicht. Hier ist, was tatsächlich gilt.

Vorweg der ehrliche Hinweis: Wir sind keine Anwälte, und dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er soll dir eine verständliche Orientierung geben, damit du weißt, wo du stehst und wo du im Zweifel genauer hinschauen solltest.

Was gekennzeichnet werden muss

Die Pflicht betrifft vor allem Bilder, Videos und Audioinhalte, die von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Besonders streng wird es bei Deepfakes, also Inhalten, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden. Auch KI-generierte Texte können betroffen sein, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, etwa journalistische Inhalte.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Ebenen. Die Anbieter der KI-Tools, also Firmen wie ChatGPT bzw. OpenAI oder Adobe Firefly, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren – zum Beispiel über Metadaten nach dem C2PA-Standard, die unsichtbar in der Datei stecken. Viele Tools machen das längst. Und wer KI-Inhalte beruflich einsetzt, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Genau diese zweite Ebene betrifft dich als Creator, Selbstständigen oder Unternehmen.

Was nicht gekennzeichnet werden muss

Hier wird es entspannter, als viele Schlagzeilen vermuten lassen. Keine Kennzeichnung braucht es, wenn KI nur unterstützend arbeitet und die Aussage nicht wesentlich verändert: Rechtschreibkorrektur, Grammatik-Hilfe, leichte Bildretusche. Wer einen Text mit KI-Hilfe überarbeitet, aber inhaltlich selbst verantwortet, fällt in der Regel nicht unter die Pflicht.

Auch bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken gibt es eine Erleichterung: Die Kennzeichnung darf so dezent erfolgen, dass sie das Werk nicht beeinträchtigt. Ein cinematisches KI-Musikvideo muss also keinen Störbalken tragen – ein Hinweis an passender Stelle reicht.

Was die Plattformen ohnehin schon machen

Interessant für alle, die auf Social Media veröffentlichen: Die großen Plattformen sind der Regulierung teilweise voraus. TikTok hat beim Upload einen eigenen Schalter für KI-generierte Inhalte und liest C2PA-Metadaten automatisch aus. Meta versieht Inhalte, in deren Dateien KI-Tools ihre Signale hinterlassen haben, von selbst mit einem „AI Info"-Hinweis. YouTube fragt die Angabe im Upload-Prozess ab. Wer diese Funktionen ehrlich nutzt, hat einen großen Teil der Praxis schon abgedeckt.

Genau deshalb ist der oft gehörte Tipp, Metadaten vor dem Upload zu entfernen, keine gute Idee. Die maschinenlesbare Markierung ist kein Makel, sondern ab jetzt schlicht der vorgesehene Weg.

Was du jetzt konkret tun solltest

Erstens: Verschaff dir einen Überblick, welche deiner Inhalte überhaupt betroffen sind. Reine Hilfsfunktionen fallen raus, fotorealistische KI-Bilder und -Videos fallen rein.

Zweitens: Nutze die Kennzeichnungsfunktionen der Plattformen konsequent – das ist der einfachste Teil.

Drittens: Wenn du Inhalte auf eigenen Kanälen wie Website oder Newsletter veröffentlichst, gewöhn dir einen kurzen, klaren Hinweis an, etwa „Bild KI-generiert".

Viertens: Bei allem, was reale Personen täuschend echt zeigt, sei doppelt vorsichtig – hier drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Unterm Strich ist die neue Pflicht für die meisten Creator weniger Drama, als es klingt. Wer transparent arbeitet, macht das meiste davon längst. Neu ist vor allem, dass es jetzt verbindlich ist.

Weiterlesen

Wer den Originaltext selbst nachlesen will: Die komplette KI-Verordnung inklusive Artikel 50 findest du offiziell und auf Deutsch bei EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU.

Welche Tools ihre Inhalte bereits sauber maschinenlesbar markieren, schauen wir uns in einem kommenden Beitrag genauer an. Alle KI-Tools aus diesem Artikel und viele mehr findest du im kompletten Verzeichnis.